17 deutsche Stromhändler für Erneuerbare Energien („Direktvermarkter“), die täglich deutlich über 45 Gigawatt an Solar- und Windstrom an den Strombörsen platzieren, befürchten negative Auswirkungen auf die Marktintegration der Erneuerbaren Energien durch den vorliegenden Gesetzesvorschlag für das neue Energiewirtschaftsgesetz.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Preisobergrenze (im Wesentlichen eine Steuer) für Energieerzeuger. Dies wird in Zeiten positiver Preise (worst case) voraussichtlich zu einer Abregelung der wertvollen Ökostromproduktion führen. Im besten Fall wird auf den Märkten eine Mindestpreisuntergrenze genau in Höhe des Grenzsteuersatzes eingeführt.