Timeline und Checkliste für den Industriestrompreis
Timeline & Nächste Schritte: So bereiten Sie sich optimal vor
Ihre Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten
Die finale Förderrichtlinie ist seit dem 6. Mai 2026 in Kraft. Das Abrechnungsjahr 2026 läuft bereits – die Stromkosten, für die Sie später entlastet werden, fallen jetzt an. Die eigentliche Antragstellung erfolgt rückwirkend im Jahr 2027; Registrierung und Antragsanlage sind voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich. Entscheidend ist: Wer 2027 einen sauberen Antrag stellen will, muss schon 2026 die Datengrundlage schaffen – und kann Dekarbonisierungsmaßnahmen bereits jetzt umsetzen.
Berechtigung prüfen (sofort):
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Abnahmestelle einer Branche mit erheblichem Verlagerungsrisiko (KUEBLL-Teilliste 1) zugeordnet ist. Maßgeblich ist die Einordnung der Abnahmestelle nach WZ 2008, nicht das Gesamtunternehmen. Klären Sie diese Zuordnung frühzeitig mit Ihrem statistischen Landesamt.
Stromverbrauch erfassen und dokumentieren (laufend 2026):
Für 2026 liegt der Differenzpreis bei 3,744 ct/kWh, angewendet auf 50 % des anrechenbaren Verbrauchs. Ein Unternehmen mit 100 GWh erhält damit rund 1,87 Mio. € Basisleistung. Prüfen Sie, ob der Flexibilitätsbonus (+10 %) für Sie sinnvoll ist – er verlangt allerdings, dass ein Großteil der Investitionen in nachfrageseitige Flexibilität fließt.
Entlastungshöhe abschätzen:
Überlegen Sie frühzeitig, welche Gegenleistungsoptionen zu Ihrem Betrieb passen. Wo liegt Ihr größtes Flexibilitätspotenzial? Gibt es Prozesse, die zeitlich verschoben werden können? Macht ein Batteriespeicher Sinn? Können Sie von einem PPA mit einer EE-Neuanlage profitieren? Diese Entscheidungen brauchen Zeit und sollten nicht überstürzt getroffen werden.
Dekarbonisierungs-Strategie planen (2026):
Sie verpflichten sich, mindestens 50 % der Billigkeitsleistung in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren – in einer der vier Kategorien: EE-Erzeugung (inkl. PPAs zur Finanzierung neuer oder modernisierter Anlagen), Energieeffizienz, nachfrageseitige Flexibilität oder Infrastrukturmodernisierung. Wichtig: Diese Angaben müssen Sie nicht beim Antrag machen, sondern erst beim späteren Erfüllungsnachweis. Maßnahmen dürfen frühestens ab 2026 umgesetzt werden – frühere Investitionen zählen nicht. Eine Umsetzung vor dem Bescheid ist möglich, erfolgt aber auf eigenes Risiko. Für die verpflichtenden Maßnahmen darf keine andere Beihilfe (z. B. EEG, KWKG) in Anspruch genommen werden.
Beschaffung optimieren (sofort):
Prüfen Sie aktuelle Stromverträge und Kündigungsfristen. Wer für den Förderzeitraum 2026–2028 von dynamischer Beschaffung und Lastflexibilität profitieren will, sollte jetzt die Weichen stellen.
Wirtschaftsprüfer einbinden (ab 10 GWh):
Bei einem anrechenbaren Verbrauch ab 10 GWh ist dem Antrag ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers beizulegen. Unter 10 GWh genügen Landesamt-Bescheinigung, Lageplan und Stromrechnungen.
Antrag stellen (2027):
Sobald das Portal öffnet (voraussichtlich Dezember 2026), registrieren und Antrag anlegen. Für jedes Abrechnungsjahr ist ein eigener Antrag nötig. Der Einreichungszeitpunkt beeinflusst die Höhe nicht.
Wir optimieren Ihre Strombeschaffung
Unsere Expertise in der Optimierung und im Handel von Verbrauchsprofilen, kombiniert mit der längsten Handelserfahrung auf deutschen Kurzfristmärkten und unserer PPA-Plattform PowerMatch, bietet Ihnen eine dynamische Strombeschaffung.

