Die Bundesregierung plant die Einführung einer Preisobergrenze (im Wesentlichen eine Steuer) für Energieerzeuger. Dies wird in Zeiten positiver Preise (worst case) voraussichtlich zu einer Abregelung der wertvollen Ökostromproduktion führen. Im besten Fall wird auf den Märkten eine Mindestpreisuntergrenze genau in Höhe des Grenzsteuersatzes eingeführt.

Die anstehenden Preisobergrenzen für erneuerbare Energien sind eine vernünftige Idee, schaffen jedoch extreme Unsicherheit und lähmen den Markt. Wenn sie schlecht ausgeführt werden, könnten sie Eigentümer von abgesicherten (gehedgten) Anlagen der Erneuerbaren in den Bankrott treiben.