Direktvermarktung 2023
FLEXPOWER vermarktet Ihren Strom
In diesen besonderen Zeiten ist es schwierig einen Direktvermarkter zu finden. Bei FLEXPOWER profitieren Sie von den hohen Börsenpreisen und zahlen ein geringes Vermarktungsentgelt.
Im Vermarktungsentgelt ist die Übernahme der Redispatch 2.0-Aufgaben enthalten. Wir übernehmen die Rolle als Einsatzverantwortlicher [EIV] und Betreiber der technischen Ressource [BTR].
Flexpreise
FLEXPOWER-Angebot für Direktvermarktung
Wir zahlen grundsätzlich den Day Ahead Spot Preis der Stundenauktion für jede produzierte MWh. Die Auszahlung des Referenzmarktwerts ist ein Relikt aus dem EEG und wir erklären Ihnen gerne, warum eine Spotpreis-Bepreisung auch für Sie besser und lukrativer ist.

PV
Anlagen-/Portfoliogröße ab mindestens 1 MW: Sie erhalten den Börsenspotpreis, abzüglich einer
Management Fee.

Biogas
Anlagen-/Portfoliogröße ab 200 kW: Sie erhalten den Börsenspotpreis, abzüglich einer Management Fee.

Wind
Anlagen-/Portfoliogröße ab 2 MW: Sie erhalten den Börsenspotpreis, abzüglich einer Management Fee.
Häufig gestellte Fragen zur Direktvermarktung
Ein Direktvermarktungsvertrag funktioniert traditionell so: Ein Energieerzeuger, beispielsweise ein Windpark, schließt mit einem Direktvermarkter – einem Stromhandelsunternehmen – einen Vertrag über den Handel mit seinem Strom ab. Für jede erzeugte MWh verpflichtet sich das Handelsunternehmen, dem Erzeuger einen bestimmten Indexpreis zu zahlen, der vom Zeitpunkt der Stromerzeugung abhängt, und erhält für diese Dienstleistung eine fixe Gebühr. Aufgrund der sehr hohen Preise in Folge der Energiekrise steigt auch das Handelsrisiko beim Stromhandel von Erneuerbaren Energien an. Daher bietet FLEXPOWER zusätzlich zu einer fixen auch eine variable Vermarktungsgebühr an, die sich nach dem Preisniveau des monatlichen durchschnittlichen Strompreises an der Spotbörse richtet. Außerdem zahlt FLEXPOWER nicht einen Indexpreis, sondern den für den individuellen Stromerzeuger tatsächlich an der Spotbörse erzielten Preis aus.
Direktvermarktungsverträge werden in Deutschland traditionell mit sogenannten Referenzmarktpreisen abgerechnet. Wir halten dies für einen veralteten Ansatz, der die Unsicherheit erhöht und damit das Einkommen der Stromerzeuger von Erneuerbarer Energien senkt. Denn der Referenzmarktpreis ist definiert als der durchschnittliche Strompreis, den eine bestimmte Anlagenklasse (z.B. Onshore-Wind) für ihre Produktion im Laufe eines Monats erhalten hat. Dies war in Zeiten, in denen die Strompreise unter der garantierten Mindestvergütung (sog. anzulegender Wert) einer solchen Anlage lagen, (einigermaßen) sinnvoll. Mit der Energiekrise haben sich jedoch sowohl die Erlösseite an der Spotbörse (für den Stromproduzenten) als auch die Risikoseite (für den Stromhändler) radikal verändert. Um dieser Entwicklung angemessen Rechnung zu tragen, zahlt FLEXPOWER keine Indexpreise (also Durchschnittspreise) aus, sondern die tatsächlich erzielten Verkaufserlöse jeder einzelnen Anlage. Für einen tieferen Einblick in das Thema schauen Sie doch auf unserem Blog vorbei…
Zum einen benötigt der Stromhändler die Vermarktungsgebühr, um seine Kosten für Personal und Börsenprovisionen zu decken. Zum anderen ist die Aufgabe des Direktvermarkters komplexer als der reine Verkauf des Stroms, da er mit zusätzlichen Risiken im Stromhandel konfrontiert ist. Er prognostiziert die Produktion der Anlage und verkauft diese Prognose in der stündlichen Day-Ahead-Auktion. Allerdings gibt es immer einen Prognosefehler, d. h. eine Abweichung zwischen der Prognose und der tatsächlichen Produktion. Der Händler (oder seine Meteorologen) wird im Laufe des Tages bessere Prognosen erstellen, da sich die Datenlage verbessert, je näher wir der Lieferung in jeder Viertelstunde des Tages kommen. Er wird die Differenz zwischen der Day-Ahead-Prognose und seiner Intraday-Prognose auf dem kontinuierlichen Intraday-Markt kaufen/verkaufen. Da aber auch seine Intraday-Prognose nicht perfekt ist, muss er für die Differenz zwischen seiner endgültigen Prognose und der tatsächlichen Erzeugung (in der Regel teure) Ausgleichsenergiepreise zahlen. Dies sind die so genannten Balancing-Kosten, die nach unserer Analyse in der Regel bei etwa 4 % der Spotpreise liegen.
FLEXPOWER arbeitet ausschließlich mit Stromerzeugern der Erneuerbaren Energien zusammen. Wir bieten daher die Direktvermarktung von Strom aus Photovoltaik (PV), Windkraft und Bioenergie an. Aber auch alle anderen Betreiber von Anlagen mit innovativen grünen Technologien, die auf der Suche nach einem Stromhändler sind, heißen wir herzlich willkommen. Und sorry, falls Ihre Stromproduktion CO2-intensiv ist, werden wir nicht zusammenkommen…
Die von uns angebotenen fixen Vermarktungsgebühren für die Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien unterscheiden sich je nach Energieträger – weil jeder Energieträger eine eigene Risiko- und somit Kostenstruktur aufweist. Für Photovoltaikanlagen >250kW berechnen wir 12 EUR/MWh. Für Windkraftanlagen >2MW beträgt die Direktvermarktungsgebühr 10 EUR/MWh. Für Bioenergieanlagen >150kW beträgt sie 3 EUR/MWh und für Bioenergieanlagen >300kW liegt sie bei 2 EUR/MWh. Zusätzlich zur fixen Vermarktungsgebühr bietet FLEXPOWER jedoch auch eine variable Vermarktungsgebühr an, die sich nach dem Preisniveau des monatlichen durchschnittlichen Strompreises an der Spotbörse richtet. Sprechen Sie uns einfach an, um zu besprechen, welches Vermarktungsmodell für Sie größere Vorteile bietet.
A: FLEXPOWER ist zwar eine Neugründung, vereint aber in seinem Trading Team einige der erfahrensten Stromhändler Deutschlands. Wir verfügen in unserem Team über rund 25 Jahre an Handelserfahrung auf den noch jungen deutschen Kurzfristmärkten und werden diese Erfahrung zum Nutzen unserer Kunden einsetzen. Zudem ist FLEXPOWER nicht alleine unterwegs, sondern ein Joint Venture mit CF Partners. CF Partners ist ein führender Anbieter von Energie- und Umweltlösungen, der bereits seit 2006 erfolgreich auf den europäischen Energie-, Umwelt- und Rohstoffmärkten tätig ist.