Ab Januar 2026 verändert sich die Wettbewerbslandschaft für energieintensive Unternehmen in Deutschland fundamental. Nach Jahren steigender Stromkosten und zunehmendem Standortdruck kommt mit dem Industriestrompreis Entlastung: Bis zu 50% des Stromverbrauchs können zu einem Zielpreis von 5 Cent pro Kilowattstunde bezogen werden. Das klingt zunächst nach einer einfachen Lösung und in vielen Fällen ist es das auch.
Doch die wahre Chance liegt nicht nur in der Subvention. Viele Unternehmen übersehen, dass sie durch die Kombination aus staatlicher Förderung und einer optimierter Strombeschaffung ihre Kosten noch stärker senken können – um bis zu 40 %, also weit mehr, als die Subvention alleine bewirken könnte. Und noch wichtiger: Selbst Unternehmen ohne Anspruch auf den Industriestrompreis können durch flexible Beschaffungsstrategien ihre Stromkosten nachhaltig senken.
Der 30-Sekunden-Check: Betrifft Sie das?
- Sie erhalten den Industriestrompreis, wenn Ihr Unternehmen zu den 91 beihilfeberechtigten Sektoren (nach der KUEBLL-Liste) gehört. Dazu zählen unter anderem die Sektoren Chemie, Stahl, Glas, Keramik, Batterien, Halbleiter, Maschinenbau und Papier.
- Jahresverbrauch > 1 GWh
- Sie stehen im internationalen Wettbewerb.
Unsere Expertise in der Optimierung und im Handel von Verbrauchsprofilen, kombiniert mit der längsten Handelserfahrung auf deutschen Kurzfristmärkten und unserer PPA-Plattform PowerMatch, bietet Ihnen eine dynamische Strombeschaffung.
Industriestrompreis kompakt: Die Mechanik hinter der Subvention
Der Industriestrompreis ist mehr als nur eine weitere Förderung, er ist ein strategisches Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Ausgestaltung regeln soll. Dabei handelt es sich zunächst um einen „Entwurf“ für die Ausgestaltung und noch nicht um die finale Richtlinie. Wesentliche Details zur endgültigen Ausgestaltung und zu den begünstigten Unternehmen, können sich noch ändern und stehen unter Vorbehalt der Zustimmung der Europäischen Kommission.
Trotzdem haben wir das Eckpunktepapier genau angeschaut und deutlich ist, die Details sind entscheidend für das Einsparpotenzial vieler Unternehmen.
Die Grundidee
Berechtigte Unternehmen sollen für drei Jahre (2026-2028) eine substanzielle Entlastung Ihrer Stromkosten spüren und das im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU. Der Staat unterstützt die Unternehmen daher mit einer Auszahlung von 50% des Referenzpreises für 50% ihres Verbrauchs.
Der Referenzpreis orientiert sich dabei nicht an Ihren individuellen Beschaffungskosten, sondern am Jahresmittelwert (des jeweils vergangenen Jahres) von Terminmarktkontrakten der deutsch-luxemburgischen Gebotszone. Die Subventionshöhe beträgt dann 50% dieses Referenzpreises, maximal jedoch so viel, dass der Zielpreis von 5 Cent pro Kilowattstunde nicht unterschritten wird.
Ein Beispiel macht dies deutlicher: Angenommen, der Referenzpreis für 2026 liegt bei 10 Cent pro Kilowattstunde. Dann beträgt Ihre Subvention 5 Cent (50% von 10 Cent). Liegt der Referenzpreis niedriger, etwa bei 8 Cent, erhalten Sie 3 Cent Subvention. Liegt der Referenzpreis für 2026 höher, etwa bei 12 Cent pro Kilowattstunde, erhalten Sie eine Auszahlung von 6 Cent pro Kilowattstunde (50% von 12 Cent).

Die kritische Erkenntnis: Subvention ist nicht gleich Optimierung
Hier kommt der Punkt, der über Ihren Wettbewerbsvorteil entscheidet: Da die Subvention am Jahresmittelwert der Terminmarktkontrakte hängt, erhalten alle berechtigten Unternehmen dieselbe Förderung [ct/kWh], unabhängig davon, wie teuer oder günstig sie ihren Strom tatsächlich beschaffen. Ob Sie 11 Cent oder 9 Cent pro Kilowattstunde zahlen, spielt für die Höhe der Subvention [ct/kWh] keine Rolle.
Auch hier nochmal ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wir bleiben bei dem Referenzpreis von 10 Cent und damit 5 Cent Förderung. Ein Unternehmen mit klassischer Beschaffung zu 11 Cent erhält die gleiche Subvention wie ein optimal aufgestelltes Unternehmen, das nur 9 Cent zahlt. Nach Abzug der Subvention zahlt das erste Unternehmen also 6 Cent, das zweite nur 4 Cent. Ein Unterschied von 43%, der sich direkt auf die Margen auswirkt. Auf diesen Punkt werden wir später aber noch im Detail eingehen.
Das Liquiditätsproblem: 12 Monate warten
Ein weiterer oft übersehener Aspekt ist das Timing. Die Beihilfe wird rückwirkend ausgezahlt. Das heißt, Sie zahlen im Abrechnungsjahr 2026 zunächst die vollen Stromkosten und erhalten die Subvention erst 2027. Für ein Unternehmen mit 100 Gigawattstunden Jahresverbrauch bedeutet das bei klassischer Beschaffung zu 11 Cent eine Vorfinanzierung von 11 Millionen Euro für ein volles Jahr. Mit optimierter Beschaffung zu 9 Cent reduziert sich diese Liquiditätsbelastung auf 9 Millionen Euro, ein nicht zu unterschätzender Cashflow-Vorteil von 2 Millionen Euro.
Die 50%-Regel und ihre Flexibilität
Für strategisch denkende Unternehmen, gibt es eine zusätzliche Option bei der 50%-Regelung: die degressive Förderung, auch "Front-Loading" genannt. Dabei können Sie sich im ersten Jahr deutlich mehr als 50% anrechnen lassen, im zweiten Jahr die regulären 50% und im dritten Jahr entsprechend weniger. Diese Gestaltungsoption macht besonders dann Sinn, wenn Sie größere Investitionen planen und einen höheren Entlastungseffekt zu Beginn benötigen, um diese Investitionen schneller anzustoßen. Die genaue Ausgestaltung dieser Möglichkeit wird noch im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens festgelegt.
Ein Sonderfall gilt für Chemieparks und Industrieparks: Hier sind auch indirekte Stromverbräuche zur Herstellung von Sekundärenergien und Medien wie Druckluft, Dampf und Wasser beihilfefähig. Die Entlastung wird in diesen Fällen den nachgelagerten Unternehmen gewährt, die diese Medien beziehen. Dies verhindert Wettbewerbsnachteile gegenüber vertikal integrierten Unternehmen, die solche Medien selbst produzieren.
Der Haken: Gegenleistungen als versteckte Chance
Staatliche Beihilfen kommen nie ohne Auflagen, das ist beim Industriestrompreis nicht anders. Doch was auf den ersten Blick wie bürokratische Last aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als strategische Chance, die weit über die bloße Compliance hinausgeht.
Das Konzept sieht vor, dass mindestens 50% des erhaltenen Beihilfebetrags in neue oder modernisierte Anlagen oder Prozesse investiert werden müssen. Diese Investitionen müssen einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten, ohne dabei den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu erhöhen. Dafür haben Sie 48 Monate Zeit ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung – bei technischen Gründen kann diese Frist verlängert werden.
Der Nachweis erfolgt zweistufig: Bei der Antragstellung reichen Sie eine Selbsterklärung ein, dass Sie die erforderlichen Investitionen tätigen werden. Nach Realisierung oder spätestens nach 48 Monaten übermitteln Sie der Vollzugsbehörde eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen inklusive Investitionsvolumen. Wichtig: Eine Anrechnung derselben Maßnahmen sowohl für den Industriestrompreis als auch für andere Begünstigungen, die Klimaschutzmaßnahmen als Gegenleistung fordern, ist ausgeschlossen. Sie können nicht zweimal mit denselben Investitionen punkten.
Welche Investitionen sind anrechenbar unter der Beihilfe des Industriestrompreises?
- Entwicklung von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie
- Energiespeicherlösungen (z.B. Batteriespeicher)
- Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität
- Energieeffizienz-Verbesserungen mit Auswirkung auf Strombedarf
- Entwicklung von Elektrolyseuren für die Erzeugung von grünem oder kohlenstoffarmem Wasserstoff
- Auf Elektrifizierung ausgerichtete Investitionen
Erweiterte Optionen (werden mit EU-Kommission abgestimmt):
- Netzinfrastruktur: Modernisierung betriebsinterner Verteilernetze, Baukostenzuschüsse für Anschlusserweiterung
- PPA-Integration: Kosten aus neu abgeschlossenen Power Purchase Agreements mit EE-Neuanlagen (auch unter Durchführung von Dritten)
- Weitere Maßnahmen: Unternehmen können weitere Maßnahmen vorschlagen, die nach Prüfung durch die Vollzugsbehörde anerkannt werden können
Die Bandbreite der Investitionsmaßnahmen ist entscheidend, denn sie ermöglicht es Ihnen, die Gegenleistungen strategisch so zu wählen, dass sie nicht nur die Auflage erfüllen, sondern gleichzeitig Ihre betrieblichen Prozesse und Kostenstrukturen nachhaltig verbessern.
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PowerMatch ist die PPA-Plattform von FlexPower, die es Erzeugern erneuerbarer Energien und Speicherbetreibern erstmals ermöglicht, direkt mit Stromverbrauchern aus Industrie und Gewerbe Strom zu handeln.
Der Flexibilitäts-Bonus: 10% mehr für die richtigen Investitionen
Besonders attraktiv wird es für Unternehmen, die ihre Gegenleistungsstrategie auf Nachfrageflexibilität ausrichten. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 80% Ihrer Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität investieren, erhalten Sie einen Bonus von 10% auf die Beihilfe. Von diesem Bonus müssen Sie wiederum mindestens 75% in weitere Gegenleistungen reinvestieren.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimension: Bei einer Basissubvention von 2,5 Millionen Euro für 50 Gigawattstunden erhalten Sie einen zusätzlichen Flexibilitäts-Bonus von 250.000 Euro, womit sich Ihre Gesamtbeihilfe auf 2,75 Millionen Euro erhöht. Die Reinvestitionspflicht beträgt dann mindestens 1,375 Millionen Euro – 50% der Gesamtbeihilfe. Der clevere Teil: Diese Investitionen in Flexibilität senken nicht nur formal die Stromsystemkosten, sondern direkt und unmittelbar Ihre eigenen Strombezugskosten.
Aus Pflicht wird Profit: Die doppelte Dividende
Hier schließt sich der strategische Kreis, den die meisten Unternehmen noch nicht sehen. Die Maßnahmen, die Sie zur Erfüllung der Gegenleistungspflicht umsetzen, sind keine "Kosten für die Compliance", sie sind Investitionen, die sich rechnen. Und zwar doppelt.
Nehmen wir das Beispiel eines mittelständischen Chemieunternehmens, das 1,5 Millionen Euro in ein intelligentes Lastmanagement-System mit dynamischem Tarifzugang investiert. Diese Investition qualifiziert als Gegenleistung im Bereich Nachfrageflexibilität und erfüllt damit die Auflagen für den Industriestrompreis. Gleichzeitig erfüllt sie die 80%-Schwelle für den Flexibilitäts-Bonus und bringt damit zusätzliche 10% Subvention. Aber der eigentliche Gewinn liegt woanders: Durch die Möglichkeit, flexible Produktionsprozesse in Zeiten niedriger Strompreise zu verlagern, spart das Unternehmen Jahr für Jahr 15-20% auf die nicht-subventionierten 50% seines Verbrauchs. Die Amortisation der Investition erfolgt innerhalb von 2-3 Jahren. Danach läuft die Kosteneinsparung als dauerhafter Wettbewerbsvorteil weiter, auch wenn die Subvention 2028 ausläuft.
Ähnliches gilt für Batteriespeicher-Integrationen: Sie qualifizieren als Energiespeicherlösung, ermöglichen aber gleichzeitig Arbitrage-Geschäfte durch das Laden zu günstigen und Entladen zu teuren Zeiten sowie zusätzliche Erlöse durch die Vermarktung von Regelenergie und Reduzierung der Netzentgelte. Auch Power Purchase Agreements mit EE-Neuanlagen erfüllen die Gegenleistungsanforderung und schaffen gleichzeitig langfristige Preisstabilität für einen Teil Ihres Verbrauchs sowie den Grünstromnachweis für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Gegenleistungspflicht ist also kein bürokratisches Ärgernis, sie ist der Hebel, mit dem Sie aus einer temporären Subvention einen dauerhaften strukturellen Kostenvorteil machen.
Die Beschaffungslücke: Warum Optimierung trotz Subvention entscheidend bleibt
Warum lohnt sich Optimierung überhaupt noch, wenn doch alle die gleiche Subvention bekommen? Die Antwort liegt im bereits erklärten Mechanismus: Die Beihilfe basiert auf dem Großhandelsreferenzpreis, nicht auf Ihren tatsächlichen Beschaffungskosten. Jeder berechtigte Betrieb erhält dieselbe Subvention pro Kilowattstunde, ob er gut oder schlecht beschafft, spielt keine Rolle.
Das bedeutet konkret: Der Betrieb mit teurer Beschaffung zu 12 Cent bekommt 5 Cent Subvention und zahlt effektiv 7 Cent. Der Betrieb mit günstiger Beschaffung zu 9 Cent bekommt ebenfalls 5 Cent Subvention und zahlt effektiv 4 Cent. Die Subvention nivelliert nicht die Unterschiede in der Beschaffungsqualität, sie verstärkt sie sogar noch in absoluten Zahlen. Wer vor der Subvention 3 Cent günstiger war, ist es auch danach. Nur dass diese 3 Cent bei höheren Ausgangspreisen prozentual noch mehr ins Gewicht fallen.
Hinzu kommt die bereits erwähnte Liquiditätsdimension. Wer 2026 nur 9 statt 12 Cent zahlt, bindet 3 Millionen Euro weniger Kapital über zwölf Monate, bis die Subvention 2027 fließt. Dieses Kapital kann anderweitig investiert werden – etwa in genau jene Flexibilitätsmaßnahmen, die die Gegenleistungspflicht erfüllen und gleichzeitig die Kosten weiter senken.
Auch ohne Subvention: Der Business Case für Flexibilität
Eine Realität des Industriestrompreises ist auch: Nicht jedes Unternehmen wird vom Industriestrompreis profitieren, vor allem der Mittelstand wird hier nicht berücksichtigt. Doch die Argumente für eine optimierte und damit flexible Strombeschaffung bleiben auch ohne Subvention überzeugend. Tatsächlich können auch nicht-berechtigte Unternehmen schon jetzt durch optimierte Beschaffungsstrategien Kostensenkungen von 15-25% realisieren und das dauerhaft, nicht nur auf drei Jahre begrenzt.
Der Grund sollte mittlerweile allen produzierenden bzw. stromintensiven Unternehmen bekannt sein: Wind- und Solarstrom machen über 60% der deutschen Stromerzeugung aus. Damit sind die Stromerzeugung und ultimativ die Strompreise in direkter Abhängigkeit zum Wetter. Die Preisunterschiede zwischen windigen Nächten und windarmen Abenden können den Faktor 20 erreichen. In manchen Stunden fällt der Preis auf null oder wird sogar negativ, in anderen schnellt er auf über 50 Cent pro Kilowattstunde.
Diese Volatilität ist nicht kurzfristig, sie ist die neue Normalität und wird mit weiterem Ausbau erneuerbarer Energien weiter zunehmen. Für flexible Verbraucher ist das keine Bedrohung, sondern eine Chance. Wer seinen Stromverbrauch auch nur teilweise an diese Preissignale anpassen kann, spart erheblich. Dynamische Tarife, die direkt an den Spotmarkt gekoppelt sind, ermöglichen genau das. Sie zahlen den tatsächlichen Großhandelspreis jeder Stunde und senken durch intelligente Lastverschiebung Ihren Durchschnittspreis um 10-20% gegenüber klassischen Festpreisverträgen.
Hinzu kommen regulatorische Anreize, die Flexibilität zusätzlich belohnen. Die Energiewirtschaftsgesetz-Novelle 2025/2026 sieht Netzentgeltreduktionen für flexible Verbraucher vor. Die Batteriespeicher-Privilegierung beseitigt die Doppelbelastung mit Netzentgelten für Multi-Use-Speicher. Bidirektionales Laden ermöglicht es, Elektrofahrzeugflotten als Flexibilitätsassets zu nutzen. All diese Entwicklungen verstärken den Business Case für Flexibilität, mit oder ohne Industriestrompreis.
Beispiel einer optimierten Strombeschaffung mit und ohne Industriestrompreis
Im Verlauf des Blogs haben wir schon Rechenbeispiele gezeigt. Jetzt werden wir noch konkreter: Schritt für Schritt erklären wir unseren Ansatz zur Optimierung der Strombeschaffung. Hier ist der ausschlaggebende Faktor: Dabei berücksichtigen wir sowohl geförderte als auch nicht geförderte Mengen.
Säule 1: Maximale Subventionsausschöpfung ohne Bürokratieaufwand
Die Beantragung des Industriestrompreises ist kein Selbstläufer. Es braucht detaillierte Dokumentation des Stromverbrauchs, Nachweise zur Sektorzugehörigkeit, eine Selbsterklärung zu geplanten Gegenleistungen und die Koordination mit der Vollzugsbehörde BAFA. Für viele Unternehmen ist diese Bürokratie eine Hürde.
FlexPower stellt seinen Kunden alle notwendigen Daten für die Beantragung der Beihilfe zur Verfügung. Dabei stellen wir sicher, dass alle FlexPower-Produkte, die Sie nutzen, automatisch die Gegenleistungsanforderungen erfüllen und entsprechend dokumentiert werden. Wenn Sie für den Flexibilitäts-Bonus qualifizieren möchten, optimieren wir gemeinsam Ihre Reinvestitionsstrategie so, dass Sie die 80%-Schwelle erreichen und die zusätzlichen 10% Subvention sichern.
Säule 2: Intelligente Beschaffung für 100% des Verbrauchs
Hier liegt das Herz der FlexPower-Strategie. Während die Subvention eine willkommene Entlastung ist, entscheidet sich Ihr Wettbewerbsvorteil nicht nur bei den anderen 50%, sondern auf 100% Ihres Verbrauchs. Und hier kommen Produkte zum Einsatz, die speziell für die volatile Welt der erneuerbaren Energien entwickelt wurden.
Dynamische Tarife sind das Fundament. Anders als klassische Festpreisverträge, bei denen Sie einen fixen Preis pro Kilowattstunde zahlen, sind dynamische Tarife direkt an die Day-Ahead-Auktion der Strombörse gekoppelt. Das bedeutet: Sie zahlen jede Stunde genau den Preis, den der Großhandel in dieser Stunde erzielt hat. Klingt riskant? Ist es nicht, wenn richtig implementiert.
Mit einem dynamischen Tarif und nur minimaler Lastverschiebung – etwa bei planbaren Prozessen wie Batch-Produktion, Kühlung oder Drucklufterzeugung – können Sie systematisch die günstigen Stunden nutzen und die teuren meiden. Das Ergebnis: Einsparungen von 10-20% gegenüber Festpreisen, und das bei voller Transparenz über Ihre tatsächlichen Kosten.
Das nächste Level ist der Intraday-Zugang. Während der Day-Ahead-Markt die Preise für den nächsten Tag festlegt, ermöglicht der Intraday-Markt Stromhandel bis 5 Minuten vor Lieferung. Das ist relevant, weil sich Wetterprognosen ändern, Kraftwerke ungeplant ausfallen oder die Nachfrage anders verläuft als erwartet. In solchen Momenten entstehen extreme Preisbewegungen – nach oben und nach unten. FlexPower bietet Ihnen direkten Zugang zu diesem Markt und automatisierte Handelssysteme, die in Ihrem Sinne reagieren, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Der dritte Baustein ist intelligentes Lastmanagement. Nicht jeder Stromverbrauch ist zeitkritisch. Viele industrielle Prozesse lassen sich in gewissen Grenzen zeitlich verschieben, ohne die Produktion zu beeinträchtigen. Mit einem professionellen Lastmanagement-System identifizieren Sie diese flexiblen Verbraucher und steuern sie automatisch so, dass sie bevorzugt in günstigen Strompreisphasen laufen. Das System integriert sich via API in Ihre Produktionsplanung und arbeitet im Hintergrund – Sie sehen nur die Kosteneinsparung.
Ein oft unterschätzter Nebeneffekt: Lastmanagement senkt nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Netzentgelte. Netzentgelte machen rund 20-25% Ihrer Stromrechnung aus und werden unter anderem auf Basis Ihrer höchsten Lastspitze im Jahr berechnet. Wenn Sie diese Spitzen durch Lastverschiebung kappen, sinken Ihre Netzentgelte proportional – ein zusätzlicher Hebel, der häufig 5-10% Ihrer Gesamtstromkosten ausmacht.
Säule 3: Reinvestition mit sofortigem Return on Investment
Die Maßnahmen, mit denen Sie die Gegenleistungspflicht des Industriestrompreises erfüllen, sind dieselben Maßnahmen, die Ihre laufenden Strombezugskosten senken. Es ist nicht "Investition für Compliance und Investition für Kostensenkung" – es ist ein und dieselbe Investition mit doppeltem Nutzen.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Stahlwerk mit 150 Gigawattstunden Jahresverbrauch startet mit klassischer Beschaffung zu 11 Cent pro Kilowattstunde. Die Jahreskosten betragen 16,5 Millionen Euro. Das Unternehmen implementiert eine FlexPower-Lösung bestehend aus dynamischem Tarif, Intraday-Zugang und Lastmanagement-System. Die Investition für die Systeme und Prozessanpassungen beläuft sich auf 3 Millionen Euro.
Durch die Optimierung sinken die durchschnittlichen Beschaffungskosten auf 8,5 Cent pro Kilowattstunde. Die neuen Jahreskosten betragen 12,75 Millionen Euro, eine sofortige Einsparung von 3,75 Millionen Euro oder 23%. Die Investition amortisiert sich in weniger als einem Jahr.
Ab 2026 kommt der Industriestrompreis hinzu. Von den 150 Gigawattstunden werden 75 Gigawattstunden gefördert (50% der Menge). Mit der Subvention von 5 Cent zahlt das Unternehmen für diese Menge effektiv 3,5 Cent statt 8,5 Cent. Die geförderten 75 Gigawattstunden kosten nun 2,625 Millionen Euro statt 6,375 Millionen Euro. Die nicht-geförderten 75 Gigawattstunden kosten weiterhin 6,375 Millionen Euro zu 8,5 Cent. Gesamtkosten 2026: 9 Millionen Euro. Das ist eine Gesamtersparnis von 7,5 Millionen Euro oder 45% gegenüber der Ausgangssituation ohne Optimierung und ohne Subvention.
Nun kommt die Gegenleistungspflicht ins Spiel. Bei einer Subvention von circa 5 Millionen Euro pro Jahr muss das Unternehmen mindestens 2,5 Millionen Euro reinvestieren. Die bereits getätigten 3 Millionen Euro für Lastmanagement und dynamische Tarife erfüllen diese Pflicht vollständig und qualifizieren sogar für den Flexibilitäts-Bonus, da sie zu 100% in Nachfrageflexibilität investiert wurden. Das bringt weitere 500.000 Euro Subvention pro Jahr – und diese Investition zahlt sich Jahr für Jahr durch niedrigere Beschaffungskosten aus, auch wenn die Subvention 2028 ausläuft.
Der Wettbewerbsvorteil bleibt – auch nach 2028
Der Industriestrompreis ist temporär und läuft Ende 2028 aus. FlexPower-Optimierung läuft dauerhaft. Unternehmen, die heute in Flexibilität investieren, schaffen sich einen strukturellen Kostenvorteil, der unabhängig von Subventionen besteht.
Während Unternehmen, die sich nur auf die Förderung verlassen, 2029 wieder mit den vollen Marktpreisen konfrontiert sind, zahlen FlexPower-Kunden weiterhin optimierte Preise. Der Wettbewerbsvorteil, den Sie sich 2026 erarbeiten, bleibt Ihnen erhalten – und in einem Markt mit steigenden Stromkosten wird dieser Vorteil Jahr für Jahr wertvoller.
Erhalten Sie die Checkliste und Timeline
Um Ihnen eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen, haben wir eine Timeline sowie eine Checkliste erstellt, an der Sie sich orientieren können. Damit wissen Sie genau, was als nächstes zu tun ist.
Fazit: Doppelter Hebel für maximale Kostenreduktion
Der Industriestrompreis ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der deutschen Industrie im internationalen Wettbewerb. Bis zu 50% des Stromverbrauchs zu einem Preis abgesenkt auf bis zu 5 Cent pro Kilowattstunde – das ist eine substanzielle Entlastung, die vielen Unternehmen hilft, am Standort Deutschland zu bleiben und zu investieren. Doch die Subvention allein ist nicht die ganze Geschichte. Die wirklichen Gewinner sind jene Unternehmen, die ihre gesamte Strombeschaffung langfristig im Blick haben und eben nicht passiv die Subventionen erhalten oder hoffen zu erhalten.
Die Informationen beziehen sich auf das Eckpunktepapier des Bundministerium für Wirtschaft und Energie. Stand: 21. November 2025
