Posted in   Energieblog   on  September 1, 2023 by  Amani Joas0
DER REGELZONENÜBERGREIFENDE EINHEITLICHE BILANZAUSGLEICHSENERGIEPREIS (REBAP) SOLL BILANZKREISVERANTWORTLICHEN (BKV) DIE RICHTIGEN ANREIZE SETZEN, UM IHRE BILANZKREISE ORDENTLICH ZU BEWIRTSCHAFTEN. DAS MACHT DER REBAP SEHR GUT, ABER EBEN NOCH NICHT IMMER PERFEKT...


Am 26.08.2023 sagen die ÜNB für 8q3, 12q1 und 13q3 ganz schön verrückte reBAPs voraus. Zum Beispiel wird der reBAP in 13q3 auf 5.060 EUR/MWh in einer Viertelstunde geschätzt, in der wir einen vollkommen harmlosen Regelzonensaldo von 245 MW hatten. In dieser Viertelstunde wurde keine MRL und fast keine SRL abgerufen. Ein Rechenfehler?

Leider nein!

Und zwar handelt es sich (wahrscheinlich) um einen Gebotsfehler in der negativen SRL und einer Besonderheit im hinteren Eck der reBAP- Formel. In dieser Ecke finden wir diese Formulierung:

2.2 Value of Avoided Activation (VoAA) Der VoAA soll einen AEP für die Situationen, in denen es keinen Regelarbeitsbedarf im NRV oder keine Aktivierung von Regelarbeit in Richtung des NRV-Bedarfes innerhalb einer Viertelstunde gibt, definieren. Dieser Preis soll sachgerecht sowie anreizrichtig sein und die Ungleichgewichtssituation im Geltungsbereich des AEP wiederspiegeln. Der VoAA setzt sich daher aus dem arithmetischen Mittelwert des jeweils ersten (also günstigsten), für die dt. Regelzonen auf der PICASSO-Plattform zur Verfügung1 stehenden aFRR Gebotspreise aller Optimierungszyklen einer Viertelstunde zusammen.


Dieser Absatz muss in dieser Viertelstunde gegriffen haben. Dazu kam, dass ein Unglücklicher (ich glaube hier nicht an Manipulation, weil es zu viele Gebote waren) in der negativen SRL 9.999 EUR/MWh geboten hat. Das bedeutet, dass dieser Akteur bereit war (sein musste), für das Privileg abgeregelt zu werden, 9.999 EUR/MWh zu zahlen. Natürlich ist das kein sinnvolles Gebot, aber so war es nunmal im Markt. Das günstigste Gebot für positive SRL lag bei 125,04 EUR/MWh.

Chamy trader realizing that it just made a HUGE mistake...

Da alle SRL aus dem Ausland kam (PICASSO), fand die VoAA Formel Anwendung. Diese lautet dann

reBAP = (9.999EUR/MWh + 125,04/EUR/MWh)/2 = 5.062 EUR/MWh

Also fast genau der geschätzte reBAP. Dieser reBAP macht natürlich keinen Sinn und wir würden begrüßen, wenn die ÜNB dieses offensichtlich fehlerhafte Gebot ignorieren und diese Ausgleichsenergiepreise korrigieren.

Für die Zukunft würden wir vorschlagen, dass in VoAA-Fällen nicht die ersten zwei Gebote sondern das Mittel aus den ersten 200 MW auf jeder Seite berücksichtigt werden. Dann ist es schwieriger das System zu manipulieren und Fehler fallen weniger ins Gewicht.

Beste Grüße von den FlexPower Nerds und ein schönes Wochenende!



Tags

Energie, Händler, Stromhandel


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