Dieser Blog beleuchtet die Praxis einiger Direktvermarkter im Zusammenhang mit dem Redispatch 2.0 kritisch. Im Zuge des Redispatch 2.0 werden Anlagen von Netzbetreibern (ab)geregelt, wobei die Mengen vom Direktvermarkter entschädigt werden. Einige Direktvermarkter benachteiligen ihre Kunden systematisch, indem sie ihnen für die Ausfallarbeit lediglich den sogenannten „Mischpreis“ anstatt des sonst vertraglich vereinbarten technologiespezifischen Marktwertes oder Spotpreises auszahlen.

17 deutsche Stromhändler für Erneuerbare Energien („Direktvermarkter“), die täglich deutlich über 45 Gigawatt an Solar- und Windstrom an den Strombörsen platzieren, befürchten negative Auswirkungen auf die Marktintegration der Erneuerbaren Energien durch den vorliegenden Gesetzesvorschlag für das neue Energiewirtschaftsgesetz.

Die Abschaltung von grüner und billiger erneuerbarer Energie ist eine kontraintuitive Praxis, die in der Vergangenheit viel diskutiert und meist kritisiert wurde. In diesem Blog wollen wir die Geschäftslogik der wirtschaftlichen Drosselung erneuerbarer Energien beleuchten, um die Logik hinter einer Debatte zu strukturieren, die in vielen Unternehmen, auch in unserem eigenen, zu Haarsträubungen geführt hat.

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Die CF Flex Power GmbH („FLEXPOWER“) tritt als neuer Händler in den europäischen Strommarkt ein. Der Hamburger Stromhändler konzentriert sich auf die Marktintegration Erneuerbarer Energien und das Potenzial stationärer Batteriespeicher zur Flexibilisierung des Strommarktes.

Die anstehenden Preisobergrenzen für erneuerbare Energien sind eine vernünftige Idee, schaffen jedoch extreme Unsicherheit und lähmen den Markt. Wenn sie schlecht ausgeführt werden, könnten sie Eigentümer von abgesicherten (gehedgten) Anlagen der Erneuerbaren in den Bankrott treiben.