Flexibility Purchase Agreement (FPA): Definition, Funktionsweise und Beispiele

Ein Flexibility Purchase Agreement (FPA) ist ein Vertrag, mit dem Flexibilität im Stromsystem gehandelt wird, also die Fähigkeit, Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt statt zu einem anderen zu verbrauchen oder einzuspeisen. Anders als ein klassischer Stromliefervertrag überträgt ein Flexibility Purchase Agreement keine physische Strommenge, sondern eine Option: das Recht, innerhalb eines definierten Zeitraums eine Last oder eine Stromerzeugung zu verschieben.

Definition

Der Begriff Flexibility Purchase Agreement ist in Analogie zum Power Purchase Agreement (PPA) entstanden. Ein PPA ist im deutschen Kontext meist ein langfristiger Liefervertrag über Strom aus einer bestimmten Erzeugungsanlage oder Anlagenklasse, häufig aus erneuerbaren Energien. Ein Flexibility Purchase Agreement liefert dagegen keinen Strom im engeren Sinne, sondern einen Fahrplan: die Möglichkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt Strom zu verbrauchen oder zu liefern. Häufig steht hinter einem Flexibility Purchase Agreement eine Batterie, die in der Lage ist, Strom von einem Zeitpunkt zu einem anderen zu verschieben und dadurch Abnehmern Flexibilität bereitzustellen. Während ein PPA also ein physisches oder finanzielles Asset liefert, liefert ein Flexibility Purchase Agreement Optionalität.


Virtuelle Batterie als Unterkategorie des Flexibility Purchase Agreement

Die Begriffe Flexibility Purchase Agreement und virtuelle Batterie (auch FlexHL) werden häufig synonym verwendet, sind es im engeren Sinne aber nicht. Eine virtuelle Batterie folgt einer festgelegten Logik: Eine Anlage mit einer bestimmten Spezifikation – etwa eine Ein-Stunden-Batterie – nimmt über einen Zeitraum von 24 Stunden die jeweils günstigste Stunde ab und speist zur teuersten Stunde ein. Bei einer Zwei-Stunden-Batterie gilt dasselbe Prinzip für die zwei günstigsten und zwei teuersten Stunden. Ein Flexibility Purchase Agreement lässt sich dagegen beliebig strukturieren und ist nicht zwingend an dieses High-Low- beziehungsweise Top-Bottom-Muster gebunden. Eine virtuelle Batterie ist damit eine standardisierte Unterkategorie eines Flexibility Purchase Agreement, das im Grundsatz auch andere Technologien und Vertragslogiken abbilden kann.


Wer liefert und wer kauft Flexibilität im Rahmen eines FPA?

Wie bei einem PPA stehen sich bei einem Flexibility Purchase Agreement zwei Vertragsparteien gegenüber: eine Seite, die Flexibilität bereitstellt, und eine Seite, die sie abnimmt. Typischerweise liefert eine Partei mit physisch vorhandener Flexibilität – klassischerweise eine Batterie, die Strom zeitlich verschieben kann. Das Konzept ist jedoch nicht auf Batterien beschränkt. Grundsätzlich eignet sich jede Anlage mit steuerbarer Last oder Erzeugung als Lieferant eines Flexibility Purchase Agreement, etwa Gas- oder Kohlekraftwerke auf der Erzeugungsseite oder elektrifizierte Industrieprozesse mit Wärmespeicher auf der Verbrauchsseite.


Beispiel: Flexibilitätsaustausch zwischen zwei Industrieunternehmen

Eine Papierfabrik hat ihren Wärmeprozess elektrifiziert und verfügt über einen Wärmespeicher. Für die Fabrik ist es unerheblich, ob der Strom für die Wärmeerzeugung um 12, 13, 14 oder 15 Uhr bezogen wird – es besteht also eine gewisse zeitliche Flexibilität in der Stromabnahme, die sich vermarkten lässt. Bei einer Prozessleistung von einem Megawatt ergibt sich daraus eine Megawattstunde Flexibilität pro Stunde, die als Flexibility Purchase Agreement angeboten werden kann. Eine zweite Papierfabrik, deren Wärmeprozess noch nicht elektrifiziert und damit weniger flexibel ist, kauft diese Optionalität: Sie verbraucht zur gewünschten Stunde, während die erste Fabrik im Gegenzug ihren Verbrauch in diesem Zeitfenster reduziert. Beide Seiten profitieren – die eine monetarisiert vorhandene Flexibilität, die andere sichert sich Planbarkeit zu einem fixen Preis.


Wie wird ein Flexibility Purchase Agreement operativ und bilanziell abgewickelt?

Für die Abwicklung ist die zeitliche Definition des Kontrakts entscheidend. Möchte die abnehmende Partei ihre Option ausüben, muss sie dies zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt melden, damit die liefernde Partei ihren Verbrauch entsprechend reduzieren oder ihre Erzeugung anpassen kann. Üblich sind Meldefristen von etwa einer halben bis einer Viertelstunde vor Lieferung. Wie die liefernde Partei ihre eigene Position anschließend schließt, bleibt ihr überlassen; ein Stromhändler kann diesen Ausgleich auch im Auftrag übernehmen. Die eigentliche Stromlieferung kann sowohl vor Gate Closure im Intraday-Handel als auch unproblematisch über einen Day-After-Fahrplan erfolgen. Bei standardisierten Flexibility Purchase Agreements in Form einer virtuellen Batterie ist die Abwicklung deutlich einfacher: Da vertraglich feststeht, dass stets die günstigste und die teuerste Stunde herangezogen werden, lassen sich diese Stunden bereits nach dem Day-Ahead-Settlement bestimmen – die Abwicklung kann dann auch rein finanziell erfolgen, ohne physische Lieferung.


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Flexibility Purchase Agreement versus Vollversorgungsvertrag

Ein Vollversorgungsvertrag enthält implizit bereits eine Flexibilitätsoption, für die der Kunde von jeher bezahlt, der Anbieter kalkuliert dieses Risiko in den Fixpreis ein. In einem Stromsystem mit wachsendem Anteil wetterabhängiger erneuerbarer Erzeugung steigt die Preisvolatilität jedoch spürbar, wodurch auch diese eingebaute Option im Vollversorgungsvertrag tendenziell teurer wird. Ein Flexibility Purchase Agreement erlaubt es, diese Absicherung gezielt für die Zeiträume und Verbrauchsprofile einzukaufen, in denen sie tatsächlich benötigt wird, statt sie über die gesamte Vertragslaufzeit zu bezahlen.


FPA und PPA im Zusammenspiel

Ein Flexibility Purchase Agreement kann eigenständig abgeschlossen werden, ergänzt aber häufig ein oder mehrere Power Purchase Agreements. Da sich die Risikoprofile von PPA und Flexibility Purchase Agreement in der Regel gegenläufig verhalten, lassen sich beide Instrumente sinnvoll kombinieren. Besonders relevant ist das für Unternehmen mit großem PPA-Solarstromportfolio: Der Marktwert von Solarstrom sinkt tendenziell, je mehr Solarkapazität im System vorhanden ist, während der Wert von Batteriespeichern parallel steigt, da diese günstigen Solarstrom aufnehmen und zu späteren, teureren Stunden wieder abgeben. Unternehmen mit umfangreichem Solar-PPA-Portfolio, etwa große Stromabnehmer aus der Industrie nutzen ein Flexibility Purchase Agreement daher zunehmend als zusätzliches Hedging-Instrument, um den langfristigen Wert ihres Portfolios abzusichern. Ob sich ein solcher Baukasten aus mehreren Verträgen gegenüber einem klassischen Vollversorgungsvertrag lohnt, hängt vor allem davon ab, ob vor Ort tatsächlich nutzbare Flexibilität vorhanden ist und wie gut das eigene Verbrauchsprofil mit der erneuerbaren Erzeugung zusammenpasst.


Welche Anforderungen gelten für Anbieter eines Flexibility Purchase Agreement?

Grundsätzlich kann jede Partei mit steuerbarer Flexibilität als Lieferant auftreten. In der Praxis gibt es jedoch eine Mindestgröße, ab der eine Vermarktung wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese liegt zumeist bei 1 Megawatt. Ein Flexibility Purchase Agreement muss zudem nicht zwingend physisch abgesichert sein: Auch Marktteilnehmer ohne eigene steuerbare Anlage können als Anbieter auftreten und das damit verbundene finanzielle Risiko übernehmen, etwa indem sie sich bei Bedarf selbst am Intraday-Markt eindecken. In diesem Fall rückt die Bonität der liefernden Partei in den Vordergrund: Ein Anbieter mit großem, physisch vorhandenem Flexibilitätsportfolio gilt aus Sicht der Gegenpartei als vertrauenswürdiger als ein Anbieter, der das Risiko rein finanziell trägt.


Wie wird die Flexibilität in einem Flexibility Purchase Agreement bepreist?

Die Bepreisung richtet sich nach der vertraglichen Ausgestaltung und kann beliebig komplex gestaltet werden. In der einfachsten Form wird ein Day-Ahead-Fahrplan aus den jeweils höchsten und niedrigsten Preisstunden, dem sogenannten High-Low-Spread, vereinbart und über einen festen Zeitraum geliefert. Der Preis für diese Flexibilität bestimmt sich aus der Markterwartung über die gesamte Vertragslaufzeit und wird, ähnlich wie bei einem PPA, zu Vertragsbeginn fixiert.


Flexibility Purchase Agreement als Finanzierungsinstrument für Batteriespeicher

Ein wesentlicher Nachfragetreiber für Flexibility Purchase Agreements liegt aktuell auf der Anbieterseite von Batterieprojekten. Zwar lassen sich Investitions- und Wartungskosten für Batteriespeicher relativ gut kalkulieren, die künftige Marktentwicklung über einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren jedoch kaum. Dieses Risiko tragen Infrastrukturfonds und finanzierende Banken ungern, weshalb Marktpartner gesucht werden, die es über einen Fixpreis übernehmen. In diesem Sinn kann ein Flexibility Purchase Agreement einem Tolling Agreement entsprechen oder Bestandteil eines solchen sein. Anders als bei einem vollständigen Tolling Agreement, bei dem die gesamte Kapazität und das gesamte Marktrisiko an einen Abnehmer übergehen, lässt sich ein Flexibility Purchase Agreement auch nur für einen Teil der Speicherkapazität abschließen – etwa 20 oder 40 Prozent –, während der übrige Teil weiterhin über Spot- und Regelenergiemärkte vermarktet wird. Diese Teilabsicherung reduziert das Risiko auf ein von finanzierenden Banken akzeptiertes Maß, belässt dem Betreiber aber zusätzliches Ertragspotenzial gegenüber einer vollständigen Risikoabgabe. Technisch und operativ bleibt die Steuerung der Anlage davon unberührt: Ein Batteriespeicher wird unabhängig von bestehenden Lieferverpflichtungen stets so eingesetzt, wie es den größten wirtschaftlichen Nutzen bringt – etwaige Differenzen zur vertraglich zugesagten Lieferung werden am Markt ausgeglichen.


Was passiert bei Nichterfüllung eines Flexibility Purchase Agreement?

Die anbietende Partei ist im Regelfall zur Lieferung verpflichtet. Kann sie dieser Verpflichtung trotz ordnungsgemäß übermittelter Signale nicht nachkommen, entsteht eine Schadensersatzpflicht – analog zu jedem anderen langfristigen Stromliefervertrag. Verträge können zwar so strukturiert werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Lieferverpflichtung greift, im Standardfall gilt jedoch eine feste Verpflichtung zur Lieferung des vereinbarten Fahrplans.


Verbreitung von Flexibility Purchase Agreements in Deutschland

Der Markt für Flexibility Purchase Agreements unterscheidet sich strukturell vom PPA-Markt. Während PPAs in Deutschland lange kaum eine Rolle spielten, weil erneuerbare Erzeugung überwiegend staatlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert und damit außerhalb privatwirtschaftlicher Nachfrage abgesetzt wurde, betrifft dies Batteriespeicher nicht: Sie sind ungeförderte Assets, die sich vollständig über den Markt finanzieren. Daraus entsteht eine eigenständige, privatwirtschaftlich getriebene Nachfrage nach langfristigen Absicherungsinstrumenten wie dem Flexibility Purchase Agreement. Der Markt gilt derzeit noch als früh entwickelt, größere Transaktionen und Vertragskonstrukte sind jedoch bereits zu beobachten. Auf der Abnehmerseite gewinnt das Instrument ebenfalls an Bedeutung, wenngleich die Marktdurchdringung komplexer ist: Viele große Industrieabnehmer denken – auch aufgrund regulatorischer Rahmenbedingungen wie dem um Dezember 2028 auslaufenden Bandlastprivileg nach § 19 Abs. 2 StromNEV – noch in klassischen Peak- und Baseload-Kategorien. Eine kosteneffiziente Strombeschaffung erfordert jedoch zunehmend die Kombination unterschiedlicher Bausteine aus erneuerbarer Erzeugung, Gas- und Batterieflexibilität.


FAQ

Ist ein Flexibility Purchase Agreement dasselbe wie ein PPA?

Nein. Ein PPA ist ein Liefervertrag für eine physische oder synthetische Strommenge, ein Flexibility Purchase Agreement liefert dagegen die Option, Verbrauch oder Erzeugung zeitlich zu verschieben.

Braucht ein Flexibility Purchase Agreement immer eine Batterie?

Nein. Auch andere flexible Erzeugungs- oder Verbrauchsanlagen, etwa Gaskraftwerke oder elektrifizierte Industrieprozesse mit Speicherfähigkeit, können als Lieferant auftreten.

Ist ein Flexibility Purchase Agreement eine Ergänzung zum PPA oder ein eigenständiges Produkt?

Beides ist möglich. Ein Flexibility Purchase Agreement kann unabhängig abgeschlossen werden, ergänzt aber aufgrund gegenläufiger Risikoprofile häufig ein bestehendes PPA-Portfolio.

Wie lange läuft ein typisches Flexibility Purchase Agreement?

Vertragslaufzeiten reichen von kurzfristigen, standardisierten Quartals- oder Jahresprodukten bis zu langfristigen Konstrukten über fünf oder zehn Jahre, insbesondere im Kontext der Projektfinanzierung von Batteriespeichern.

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