Was sind physische und virtuelle Power Purchase Agreements (PPAs)?
Power Purchase Agreements (PPAs) sind ein zentrales Instrument zur Vermarktung von erneuerbarem Strom. Dabei unterscheidet man die Verträge nach etlichen Kriterien. Eines davon ist die Art der Lieferung. Dabei stehen physische Lieferungen virtuellen Lieferungen gegenüber. Wir erklären den Unterschied.
Definition
Die meisten PPAs sind Verträge zwischen Stromlieferanten und -abnehmern, mit denen die Betreiber von Wind- und Solarenergieanlagen Marktrisiken hedgen. Dies gilt sowohl für physische als auch für virtuelle PPAs. Ebenso sind bei beiden Vertragsformen unterschiedliche Mechanismen zum Hedging von Preis- und Produktions- beziehungsweise Absatzrisiken möglich.
Der primäre, namensgebende Unterschied liegt in der Art der Stromlieferung. Allerdings ergeben sich eben daraus erhebliche Unterschiede für die vertraglichen Risiken, die rechtliche Ausgestaltung sowie die Auswirkungen auf Netzbelastung und das Bilanzkreismanagement.
Physische PPAs: Einspeisung und Verbrauch erfolgen synchron
Unter einem physischen PPA versteht man einen Vertrag, bei dem der Stromlieferant den Abnehmer physisch mit Strom beliefert. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Elektronen aus der Erzeugungsanlage die Verbrauchsanlage antreiben. Aber die Einspeisung des Stroms durch den Produzenten und die Entnahme durch den Verbraucher müssen zeitlich und bilanziell korrelieren.
Allerdings werden physische Stromlieferungen dennoch in zwei Unterformen unterteilt: Onsite-PPAs und Offsite-PPAs.
PowerMatch - PPAs nach Maß
PowerMatch ist die PPA-Plattform von FlexPower, die es Erzeugern erneuerbarer Energien und Speicherbetreibern erstmals ermöglicht, direkt mit Stromverbrauchern aus Industrie und Gewerbe Strom zu handeln.
Onsite-PPA: Erzeugung vor Ort
Bei Onsite-PPAs fließen tatsächlich die Elektronen aus dem Windgenerator oder der PV-Zelle in die Verbrauchsanlage. Dafür müssen die Strom erzeugende und die Strom verbrauchende Einheit über eine private Direktleitung miteinander verbunden sein. In der Regel befinden sich dann die Erzeugungsanlage am Standort (Englisch: onsite) des Verbrauchers.
Ein typisches Beispiel ist eine Photovoltaik-Aufdachanlage auf einem Produktionsgebäude, die den dort erzeugten Strom direkt in den darunterliegenden Betrieb einspeist. Dasselbe Prinzip verfolgen Immobilieneigentümer mit Mieterstrommodellen: Sie betreiben in der Regel eine PV-Anlage auf dem Dach und verkaufen den Strom direkt an die Mieter.
Auch Windenergieanlagen auf dem Betriebsgelände eines Industriebetriebs sowie ein Blockheizkraftwerk in einem Krankenhaus können mittels Onsite-PPA vermarktet werden. Ebenfalls denkbar, wenngleich eher selten, ist beispielsweise, dass ein Wind- oder Solarpark einen benachbarten Industriebetrieb direkt mit Strom versorgt.
Entscheidend ist, dass nicht das öffentliche Stromnetz zum Stromtransport benutzt wird. Damit handelt es sich um eine sogenannte „behind-the-meter“ Belieferung. Daraus ergibt sich auch der wesentliche Vorteil für die Vertragspartner von Onsite-PPAs: dass die bei Netznutzung anfallenden Entgelte, Umlagen, Steuern und Gebühren entfallen, die teilweise mehr als 50 Prozent des Strompreises ausmachen. Allerdings entstehen daraus volkswirtschaftliche Nachteile, weil die fehlende Integration beider Anlagen (Erzeugung und Verbrauch) in den Strommarkt nahezu zwangsläufig zu Fehlallokationen führt. Die nicht-abgenommenen Strommengen werden dann oft „merchant“ in das allgemeine Stromnetz eingespeist.
Offsite-PPA: Direktlieferung über das öffentliche Stromnetz
Bei einem Offsite-PPA sind Stromerzeuger und -verbraucher in aller Regel geografisch getrennt. In jedem Fall speist die Erzeugungsanlage ihren Strom zunächst ins öffentliche Netz ein, aus dem der Abnehmer den Strom an einem anderen Ort entnimmt.
Dies sind zwar nicht dieselben Elektronen, aber Erzeugung und Verbrauch verlaufen zeitlich und bilanziell synchron. Da Strom in einem bestehenden Netz nahezu in Echtzeit transportiert wird, spielt die Entfernung zwischen Produktions- und Verbrauchsort dabei keine Rolle: Strom, der an der Nordsee eingespeist wird, kann im selben Moment am Alpenrand entnommen werden.
Deshalb spricht man auch in solchen Fällen von einer physischen Lieferung – allerdings einer Offsite-Lieferung, weil sie eben nicht am selben Standort, sondern über das öffentliche Netz erfolgt.
Entscheidend für die bilanzielle Synchronizität ist der Ausgleich der Bilanzkreise – des Lieferanten und des Abnehmers oder des gemeinsamen Bilanzkreises. Diese ist gegeben, wenn die eingespeiste und die entnommene Menge Strom – gemessen in Megawattstunden (MWh) – innerhalb jeder der 96 Viertelstunden eines Tages identisch sind. Im Regelfall stimmen auch hier Produktion und Abnahme selten zu 100% überein, sodass wiederum die sogenannten Residualmengen bei Über- beziehungsweise Unterproduktion am Strommarkt beschafft oder eben verkauft werden.
Virtuelle oder synthetische PPAs
Bei virtuellen PPAs (manchmal auch „synthetische PPAs“ genannt) sind keine direkten Stromlieferungen vorgesehen. Zwar müssen auch hier die Bilanzkreise zwischen Einspeisung und Entnahme viertelstündlich ausgeglichen werden, dies geschieht jedoch nicht zwischen einem Erzeuger und einem Großkunden. Der Erzeuger verkauft seinen Strom ganz normal selbst oder über einen Stromhändler an der Strombörse. Ebenso versorgt sich der andere Vertragspartner – ein Großverbraucher oder ein Versorgungsunternehmen – mit Strom von der Börse. Dies können Futures oder auch Spotmarktprodukte sein. Zwischen den Parteien findet also kein Stromaustausch über Fahrpläne statt.
Gleichzeitig vereinbaren die beiden Vertragsparteien aber Ausgleichszahlungen nach einem im PPA festgelegten Muster, um ihr jeweiliges Preisrisiko zu minimieren. Dabei können Erzeuger und Verbraucher sogar in verschiedenen Märkten – also in unterschiedlichen Ländern oder Preiszonen – aktiv sein, in denen sie ihren Strom handeln. Insofern sind virtuelle PPAs rein finanzielle Ausgleichsverträge.
Was ist der Unterschied zwischen synthetischen und virtuellen PPAs?
In der Praxis gibt es keinen funktionalen Unterschied zwischen „synthetischen“ und „virtuellen“ PPAs. Beide Begriffe meinen dieselbe Art von Vertragsmodell beziehungsweise Art der Lieferung, sie betonen aber unterschiedliche Aspekte davon.
- Der Begriff „synthetisch“ ist der Finanzwelt entliehen und betont entsprechend den zugrunde liegenden finanziellen Mechanismus. Bei synthetischen Finanzprodukten machen die Herausgeber ihren Kunden die Wertentwicklung echter (physischer) Titel wie Aktien oder Anleihen zugänglich, indem sie das dafür nötige Geld möglicherweise aus ganz anderen Titeln oder Geschäften – mit ganz anderen Wertentwicklungen – erwirtschaften. Ebenso liefern Herausgeber synthetischer PPAs ihren Kunden elektrische Energie mit einem bestimmten Lieferprofil, indem sie Strom aus Anlagen beziehen, die (im Einzelnen) möglicherweise ganz andere Einspeiseprofile haben.
- Das Attribut „virtuell“ bedeutet „unecht“ oder „künstlich“ und betont den „Als-ob-Aspekt“: Man tut, als ob der Strom aus einer PV-Anlage käme, obwohl dieser tatsächlich in einem ganzen Pool von Solarparks oder gar einem Windpark produziert wird.
Man könnte also sagen, dass ein synthetisches PPA virtuelle Stromlieferungen vorsieht. Im deutschsprachigen Raum wird allerdings im Allgemeinen der Begriff „virtuelles PPA“ bevorzugt.
Übersicht: Physische vs. Virtuelle PPAs
Merkmal | Physisches PPA | Virtuelles PPA |
|---|---|---|
Lieferung | Physisch (Netz oder Direktleitung) | Virtuell |
Standortbezug | Onsite: standortgebunden | Standort- und marktunabhängig |
Bilanzielle Zuordnung | Ja | Nein (rein finanziell) |
Bilanzkreisverantwortliche | Onsite: kein Bilanzkreismanagement/Produzent | Stromhändler |
Netzabhängigkeit | Möglich (bei Offsite) | Immer über das Netz bzw. Börse |
Vertragsstruktur | Liefervertrag mit Mengen- und Preismodalitäten | Differenzvertrag (CfD) |
Komplexität | Onsite: niedrig | Händlerseitig: Hoch |
Marktintegration | Onsite: niedrig | Sehr hoch |
Typische Anwendungsfälle | Industrie, Gewerbe mit lokalem Bezug | Jegliche Art von Großabnehmern |
Wie funktionieren physische PPAs?
Die Möglichkeiten der vertraglichen Ausgestaltungen physischer PPAs sind sehr vielfältig. Wichtige Fragen sind dabei die Höhe des Strompreises, aber auch die Abnahmemodalitäten. Dabei geht es um die Frage, wer dafür verantwortlich ist, wenn gelieferte und benötigte Menge sich nicht decken.
Beispiel für physische PPAs
Ein großer Automobilzulieferer möchte seinen Strombedarf langfristig aus erneuerbaren Energien decken und Kostenrisiken am Strommarkt minimieren.
Onsite-PPA
Das Unternehmen lässt einen Projektentwickler eine große Photovoltaikanlage auf den Hallendächern seines Werksgeländes errichten, um direkt von dort den erzeugten Strom zu beziehen. Dafür schließen der Betreiber der PV-Anlage und der Automobilzulieferer ein Onsite-PPA ab. Da die PV-Anlage über eine direkte Leitung mit der Produktionshalle verbunden ist – der Strom fließt somit ohne Umweg über das öffentliche Netz –, entfallen Netzentgelte, Konzessionsabgaben und teilweise Umlagen und sogar die Stromsteuer.
Der Automobilzulieferer erhält den Strom ohne Abgaben und Umlagen zum vereinbarten Onsite-PPA-Preis. Dieser könnte derzeit je nach Größe der Anlage bei ca. 70 EUR/MWh liegen. Das ist deutlich höher als der Marktwert eines PV-PPAs von derzeit ca. 45 EUR/MWh. Für den Automobilzulieferer lohnt sich das trotzdem, da Abgaben und Umlagen in Höhe von mehr als 100 EUR/MWh entfallen. Man spricht hier von „regulatory arbitrage“, weil sich das Geschäft nur durch eine Optimierung regulatorischer Kosten lohnt.
Offsite-PPA
Da das Betriebsgelände auch nachts einen erheblichen Strombedarf hat, schließt der Automobilzulieferer zusätzlich ein langfristiges physisches PPA mit einem Windpark-Betreiber ab. Der Windpark des Vertragspartners steht 500 Kilometer entfernt und speist den produzierten Strom ins öffentliche Netz ein. Der Automobilhersteller entnimmt zeitgleich Strom in derselben Menge an seinem Standort. Die Mengen werden vom Händler in den Bilanzkreis des Automobilzulieferers geliefert. Die Lieferung gilt daher weiterhin als physisch, auch wenn physikalisch betrachtet kein direktes „Windstromkabel“ existiert.
Als Strompreis vereinbaren die beiden einen Korridor: Liegt der Börsenpreis zum Zeitpunkt der Lieferung zwischen 75 und 100 Euro, zahlt der Automobilzulieferer der Börsenpreis. Steigt der Strompreis am Spotmarkt über 100 Euro, zahlt er weiterhin nur 100 Euro, dafür zahlt er aber auch nie weniger als 75 Euro. So haben beide Seiten einen Hedge gegen Extrempreise. Darüber hinaus werden Netzentgelte, Umlagen und Stromsteuer fällig.

Übernahme des Produktionsrisikos
Ein wesentlicher Aspekt der erneuerbaren Stromproduktion ist ihre Abhängigkeit vom Wetter. In der Praxis bedeutet dies: Eine PV- oder Windkraftanlage liefert so gut wie nie genau die Menge Strom, die der Verbraucher gerade benötigt.
Zentraler Bestandteil – mit Ausnahme von Merchant PPAs – jedes PPAs ist deshalb, wer dafür verantwortlich ist, die Abweichungen auszugleichen, beziehungsweise, wer die Handelsdifferenz verbucht. Den Handel selbst übernimmt in der Regel der Lieferant, die abweichenden Kosten trägt dagegen häufig der Abnehmer.
Beispiele zum Produktionsrisiko
Betrachten wir die beiden Fälle für den Automobilzulieferer mit seinem Onsite-PV-PPA und seinem Offsite-Wind-PPA mit physischer Lieferung.
Unterproduktion
An einem Tag X liefern die PV-Anlage und die Anlagen aus dem Wind-PPA am Vormittag zu wenig Strom. Um die Produktion wie geplant aufrechtzuerhalten, muss der Strombeschaffer des Industriebetriebs am Spotmarkt zusätzlichen Strom kaufen.
Wenn er Glück hat, bezieht er über die physischen PPAs seinen Strom von Standorten, die zu den wenigen gehören, die gerade keinen erneuerbaren Strom produzieren. Denn wenn die anderen erneuerbaren Anlagen kräftig einspeisen, wird der Netzstrom an der Börse und somit sein Einkaufspreis für die fehlenden Mengen vergleichsweise billig sein. Vielleicht zahlt er über den Tag also pro MWH nur 50 EUR statt 75 EUR, die er für den Strom aus seinen PPAs zahlen müsste, wenn sie denn Strom produzieren würden.
Hat er Pech, erzeugen alle anderen Erneuerbaren gerade auch wenig Strom, sodass der Börsenstrompreis gemäß Merit Order weit in den dreistelligen Bereich steigt.
Überproduktion
Am Nachmittag ändert sich das Wetter. Der Strom aus beiden PPAs fließt so reichlich, dass das Werk nicht die gesamte Menge abnehmen kann. Laut PPA-Konditionen ist er aber verpflichtet, sämtlichen Strom aus beiden Anlagen zu bezahlen.
Beim Wind-PPA lautet die Regelung „Pay-as-Produced“, daher stehen dem Automobilzulieferer immerhin die Erlöse zu, die der überschüssige Strom an der Börse erzielt. Der PV-PPA sieht die Take-or-Pay-Regelung vor. Das heißt der Abnehmer muss den Strom in jedem Fall bezahlen und hat nicht einmal ein Anrecht auf die Erlöse.
Nun können der Automobilzulieferer und der PV-PPA-Partner nur hoffen, dass woanders in Deutschland weniger Wind weht und mehr Wolken am Himmel sind. Denn dann haben sie eine gute Chance, dass sie die Überschüsse zu lukrativen Preisen loswerden. Im umgekehrten Fall kann es für den PV-Anlagen-Betreiber sogar vorteilhaft sein, die Anlage abzuregeln, um nicht negative Preise zu erhalten. Diese Option hat der Automobilzulieferer mit seinem Wind-Strom nicht. Denn der Betreiber wird seine Anlage nicht abregeln. Schließlich erhält er gerade 75 Euro/MWh. Teilweise werden solche Fehlanreize dadurch behoben, dass PPA Klauseln beinhalten, nach denen bei negativen Preisen keine Lieferung stattfindet.
Wie funktionieren virtuelle PPAs?
Der Grundmechanismus eines virtuellen PPAs funktioniert folgendermaßen: Der Stromproduzent verkauft seinen Strom zum Marktpreis an der Börse (z. B. EPEX Spot), der Stromverbraucher bezieht Strom ebenfalls zum Marktpreis.
Contract for Difference (CfD)
Über das PPA vereinbaren die beiden einen Differenzvertrag (Englisch: Contract for Difference, kurz: CfD). Zentraler Baustein eines CfDs ist ein festgelegter Preis, der sogenannte Strike Price. Liegt der Börsenpreis unter dem Strike Price, zahlt der Verbraucher dem Produzenten die Differenz zwischen Börsenpreis und Strike Price. Ist es umgekehrt, erhält der Abnehmer die Differenz.
Wie bei physischen PPAs erlauben auch CfDs Preiskorridore, innerhalb derer der Marktpreis gilt. Die Vertragspartner schützen sich so gegen Preisextreme, halten sich aber die Chance auf (für sie) günstigere Preise offen. Dies kann zum Beispiel für Großverbraucher mit einer gewissen Flexibilität sinnvoll sein. So könnte der Automobilzulieferer an einem Tag mit höheren Strompreisen weniger energieintensive Arbeitsschritte durchführen als an Tagen mit niedrigen Spotmarktpreisen.

Wie berechnen sich die Ausgleichszahlungen?
Dadurch, dass die Stromlieferungen nicht physisch erfolgen, stellt sich bei virtuellen PPAs noch eine weitere Frage: Für welche Mengen genau gelten die vereinbarten Ausgleichsmechanismen?
Die Gleichung dazu lautet: Ausgleichszahlung = (Strike Price – Market Price) × Menge
Meist ist es wie bei physischen PPAs: Entscheidend ist die tatsächlich erzeugte Strommenge der Anlage. Diese wird wie bei physischen Offsite-PPAs am Einspeisepunkt gemessen und durch einen unabhängigen Messstellenbetreiber bestätigt.
Alternativ kann eine fixe Menge vereinbart werden, die am standortspezifischen Kapazitätsfaktor bemessen wird. Damit ist allerdings immer noch nicht geklärt, welche Mengen für welchen Marktpreis gelten.
Was ist der standortbezogene Kapazitätsfaktor?
Der standortbezogene Kapazitätsfaktor (Englisch: capacity factor, manchmal auch Nutzungsgrad oder Auslastungsfaktor genannt) ist ein Maß dafür, wie viel Strom eine Wind- oder PV-Anlage an einem bestimmten Standort in einem durchschnittlichen Jahr produziert. Die Zahl drückt das im Verhältnis zur theoretisch maximal möglichen Produktion, wenn die Anlage rund um die Uhr mit Nennleistung (auch: Peakleistung) laufen würde, aus.
Kapazitätsfaktor (CF) = | tatsächlich erzeugte Energie pro Jahr [MWh] |
Nennleistung [MW] × 8.760 h/a |
Der Kapazitätsfaktor kann für jede Anlage einzeln berechnet werden, da neben den regionalen Bedingungen auch das Mikroklima, Alter, Typenspezifika und der exakte Standort (Hanglage, Windschatten anderer Windräder etc.) eine Rolle spielen.
Typische CF-Werte für Deutschland sind:
- Onshore-Wind:
Sehr guter Küstenstandort: 32–35 %
Guter Binnenlandstandort: 27–30 %
Durchschnittlicher Binnenlandstandort: 23–26 % - Offshore-Wind:
40–50 % - Photovoltaik (bei optimaler Ausrichtung):
Süddeutschland: 11–13 %
Norddeutschland: 9–11 %
Eine Möglichkeit ist ein Baseload-PPA mit dem Day-ahead-Preis als Marktpreis. Dabei wird so getan, als würde durchgehend eine konstante Menge Strom fließen. Bei einer monatlichen Abrechnung würde dann der durchschnittliche Strompreis des Monats vom Strike Price abgezogen und mit den Stunden multipliziert. Resultat eines solchen Kontrakts ist, dass die Liefermenge zu einem fixen Preis geliefert wird, da die Differenzen zwischen Markt- und Fixpreis über den CfD ausgeglichen werden.
Eine andere Möglichkeit wäre, Indizes wie die Energy Weather Indices (enwex) als Faktor für die Mengen heranzuziehen. Solche Indizes prognostizieren die stündliche Einspeisung einer durchschnittlichen Anlage in einem Stromnetz gemessen an der Nennleistung der Anlage – im Grunde genommen also ein marktweiter, stündlicher, technologiespezifischer Kapazitätsfaktor. Die Day-ahead-Prognose kann dann als Basis für die Berechnung der virtuellen Liefermenge der PPA-Anlage dienen.
Beispiel zur Berechnung der Ausgleichszahlungen
Nehmen wir Folgendes an: Unser Automobilzulieferer hat ein virtuelles Baseload-PPA über 10 MW und einem Strike Price von 80 EUR/MWh abgeschlossen. Angenommen der durchschnittliche Day-ahead-Preis lag in einem Monat bei 50 EUR/MWh. Dann ergibt sich folgende Berechnung für die Ausgleichszahlung:
Ausgleichszahlung = (80 – 50) EUR/MWh × 10 MW × 30 T × 24 h = 30 EUR/MWh × 7.200 MWh = 216.000 EUR
Der Automobilzulieferer müsste dem Produzenten also 216.000 EUR für den Monat Juli gutschreiben. Zusätzlich hatte er Stromkosten am Markt in Höhe von:
Stromzahlung= (50) EUR/MWh × 10 MW × 30 T × 24 h = 50 EUR/MWh × 7.200 MWh = 360.000 EUR
Seine gesamten Stromkosten beliefen sich also auf 360.000 EUR + 216.000 EUR für 7.200 MWh. Sein Strompreis lag also bei (576.000 EUR/ 7.200 MWh =) 80 EUR/MWh. Durch den CfD ist er also genau bei den geplanten 80 EUR/MWh gelandet. Läge der Strompreis beispielsweise im Januar bei 110 EUR/MWh findet der gleiche Mechanismus in die andere Richtung statt und der gesamte Strompreis läge wiederum bei 80 EUR/MWh.
Die Berechnung nach einer stündlichen Liefermenge nach einem Index funktioniert im Prinzip genauso. Nur dass sie für jede einzelne Stunde vollzogen werden muss.
Was sind die Vor- und Nachteile von virtuellen PPAs?
In vielerlei Hinsicht funktioniert das Hedging mittels PPA auf sehr ähnliche Weise – unabhängig von der Art der Lieferung. Auch die aufgezeigten Ausgleichszahlungen per CfD, sogar die auf Basis von Indizes, ließen sich auch auf physische Lieferungen anwenden. Dennoch gibt es einige Vor- und Nachteile, die virtuelle Stromlieferungen mit sich bringen. Volkswirtschaftlich sind insbesondere Allokationsvorteile zu beobachten.
Operationale Unterschiede
Virtuelle Stromlieferungen mögen im ersten Moment etwas komplexer erscheinen, da neben dem Preis auch die zugrunde zu legenden Mengen vertraglich festgehalten werden müssen, statt physische Lieferungen heranzuziehen. Letztlich müssen bei physischen Lieferungen aber genauso viele Zeiträume und Liefermengen verrechnet werden.
Ähnlich ist es mit dem Bilanzkreismanagement. Hier können virtuelle PPAs sogar einen Vorteil haben, da die Bilanzkreise von Lieferant und Abnehmer vollkommen unabhängig voneinander geführt werden. Die Entkoppelung von der physischen Lieferung vereinfacht die Strukturierung der Risiken und erfüllt gleichzeitig die Hedging-Ambitionen des Abnehmers. Dadurch sind sie ein eleganter Weg, das Bedürfnis des Abnehmers zu erfüllen.
Standortunabhängigkeit
Ursprünglich kommen virtuelle PPAs besonders dann zum Einsatz, wenn die physische Lieferung nicht möglich (z. B. andere Preiszone) oder auch gar nicht gewollt ist. Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit ihren CO₂-Fußabdruck auch an Standorten zu reduzieren, an denen nicht ausreichend erneuerbar erzeugter Strom zur Verfügung steht. Gleichzeitig können sie ihre Risiken auch ohne eine physische Lieferung hedgen.
Andersherum können auf diese Weise Anlagen in Ländern profitieren, in denen die Bedingungen für die Verstromung erneuerbarer Energie besonders gut sind, aber die Nachfrage nach grünem Strom nicht ausreicht, um neue Projekte zu finanzieren.
Das vielleicht prominenteste Beispiel ist das Modell von Google. Der Tech-Konzern hat weltweit zahlreiche virtuelle PPAs abgeschlossen, um standortunabhängig Strom aus Wind- und Solarenergie-Anlagen in seine Bilanz einzurechnen.
Netzdienlichkeit
Virtuelle Stromlieferungen bieten – zumindest theoretisch – eine höhere Flexibilität bezüglich der Einspeisung und Entnahme von Strom. Dies gilt insbesondere gegenüber Onsite-PPAs.
Durch den Wegfall von Netzgebühren, Umlagen und Steuern bei Onsite-PPAs ergeben sich deutliche Fehlanreize beim Strombezug: Wenn an windigen Sommertagen der Strompreis in den – auch für Erneuerbare Energien – unprofitablen Bereich rutscht, ist dies ein Preissignal für Produzenten ihre Anlage zu drosseln oder vom Netz zu nehmen. Dieses Preissignal erreicht die Vertragspartner von Onsite-PPAs jedoch nicht oder nur unzureichend. Deshalb ist der Anreiz, den Strom aus der betreffenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen netzdienlich zu betreiben beziehungsweise zu vermarkten, deutlich niedriger als bei netzgebundenen Anlagen.
Darüber hinaus lohnen sich Onsite-PPAs häufig nur aufgrund von „regulatory Arbitrage“ (s.o.). Solche Anreize können politisch gewollt sein, um bestimmte Steuerungseffekte zu erzielen. Im Falle von Behind-the-meter-Lieferungen ist dies jedoch fragwürdig, weil sich Unternehmen oder Haushalte dadurch – zu Lasten der Allgemeinheit – der Zahlung von Netzentgelten und Umlagen entziehen, die der solidarischen Finanzierung der Stromnetze dienen, ohne die physische Infrastruktur systematisch zu entlasten.
Beispiel
Durch den direkten Bezug entlastet der Automobilzulieferer zwar das lokale Netz zu Zeiten der Einspeisung der eigenen Anlage. Wenn aber die Sonneneinstrahlung so hoch ist, dass sie derart viel Strom liefert, wäre es netzdienlicher, die Anlage abzuregeln und den Strom aus dem Netz zu beziehen. Der in solchen Phasen tendenziell niedrige Börsenpreis würde genau zu diesem Verhalten den Anreiz bieten. Für den Automobilzulieferer ist es aber weiterhin günstiger, den onsite produzierten Strom zu nutzen, da hierbei keine Nebenkosten anfallen.
Dieses Problem besteht bei netzgebundenen PPAs mit physischen Lieferungen nicht. Allerdings können PPAs mit Fixpreis-Mechanismen ganz allgemein Fehlanreize für Erzeuger und Verbraucher geben: Bei Stromknappheit haben die Verbraucher keinen Anreiz ihren Bedarf an die Situation anzupassen. Umgekehrt fehlt den Erzeugern auch bei bestimmten PPA-Konstruktionen ebenfalls der Anreiz, die Stromproduktion zu drosseln, obwohl ein Überangebot von erneuerbarem Strom besteht.
Eine Ausnahme bilden Ausgleichszahlungen, die an Indizes gebunden sind. Hier werden Ausgleichszahlungen unabhängig vom persönlichen Verhalten der beiden Vertragspartner geleistet. Dadurch haben beide Seiten weiterhin einen Anreiz ihre Produktion respektive ihren Verbrauch gemäß dem Preissignal an die Marktsituation anzupassen.
Grünes Image
Obwohl virtuelle PPAs potenzielle Vorteile bei der Ressourcenallokation und der Netzdienlichkeit haben, genießen physische Lieferungen in der Öffentlichkeit vielfach ein höheres Ansehen. Paradoxerweise gilt dies insbesondere für Onsite-PPAs: Die PV-Anlage auf dem Werksgelände zeigt nach außen, dass hier grüner Strom produziert wird. Ein Claim wie „Wir produzieren mit 100 % Ökostrom“ erhält damit eine höhere Glaubwürdigkeit, obwohl in den meisten Fällen trotzdem zusätzlich Netzstrom bezogen wird.
Kurz gesagt: Virtuelle PPAs bieten maximale geografische und vertragliche Flexibilität, sind aber eher ein Finanzinstrument als eine physische Stromversorgungslösung. Physische PPAs sind enger an den tatsächlichen Stromfluss gekoppelt und bieten oft auch netzgebührenbezogene Kostenvorteile, dafür aber weniger Standortfreiheit.
Fazit: Physisch liefert Strom, virtuell liefert Sicherheit
Ob physisch oder virtuell – beide PPA-Formen dienen dem Zweck, Marktrisiken bezüglich Preisen und Mengen zu hedgen. Während physische PPAs unmittelbarer wirken und eine direkte Lieferbeziehung abbilden, bieten virtuelle PPAs eine hohe Flexibilität – sowohl geografisch als auch vertraglich.
Welche Variante für einen Marktteilnehmer besser passt, hängt vom Verbrauchsprofil, der Marktposition und den Zielen der Vertragspartner ab. In einer grenzüberschreitenden ökonomischen Perspektive betrachtet bieten virtuelle PPAs tendenziell Vorteile gegenüber physischen Lieferungen. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu Onsite-Modellen, die eine potenziell niedrigere Netzdienlichkeit aufweisen als netzgebundene Lieferungen.
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