Was steht in der EU-Energiemarkt-Verordnung REMIT?

Die REMIT-Verordnung ist ein zentraler Rechtsrahmen für den Energiegroßhandel in der Europäischen Union (EU). Ihr Hauptziel ist es, den Wettbewerb am Energiemarkt zu fördern und gleichzeitig Marktmissbrauch und Manipulation zu verhindern.

Definition

"REMIT" ist das gängige Akronym des englischen Namens für die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts ("Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency"). Hauptziel der Verordnung ist es, die europäischen Energiemärkte für Strom und Gas zu stabilisieren und einen fairen Wettbewerb zu stärken. Um die Integrität des Energiegroßhandelsmarktes zu gewährleisten sowie Marktmissbrauch und Manipulation zu verhindern, verpflichtet REMIT alle Marktteilnehmer zu Fairness und Transparenz.

REMIT gilt für physische und finanzielle Geschäfte mit Energiegroßhandelsprodukten wie Liefer- und Transportverträge, aber auch Derivatgeschäfte sowie für Versorgungs- und Verteilungsverträge mit einem Volumen ab 600 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr.

Ziele und Aufgaben von REMIT

Transparenz sichern

REMIT verpflichtet Energieunternehmen und andere Marktteilnehmer, umfassende Informationen über ihre Handelsgeschäfte und Orders an Energiemärkten an spezielle Transparenzplattformen zu übermitteln. Diese Verpflichtung zur Transparenz ist ein Eckpfeiler der Verordnung, die letztlich darauf abzielt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.

Beispiel für Transparenzpflicht

Ein Energieunternehmen handelt Erdgas an einer europäischen Energiebörse; es ist also verpflichtet, seine gesamten Handelsaktivitäten für den jeweiligen Tag an eine Transparenzplattform zu melden. Darin enthalten sind Details über die gehandelten Volumina, die Transaktionspreise und den genauen Zeitpunkt des Handels. Diese Informationen werden öffentlich zugänglich gemacht und geben Aufschluss über die Dynamik des Energiemarktes.

Insiderhandel und Marktmanipulation verhindern

Eine der wichtigsten Aufgaben von REMIT ist das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. Um derart schädliche Aktivitäten, die die Marktintegrität beeinträchtigen können, aufzudecken und zu verhindern, setzt die Verordnung strenge Regeln und Verfahren durch.

Unter Insiderhandel versteht man das Ausnutzen von Insiderinformationen. Gemeint sind damit nicht öffentlich bekannte Informationen, deren Bekanntwerden die Preise von Energiegroßhandelsprodukte mutmaßlich beeinflussen würde.

Von Marktmanipulation spricht man bei einer Reihe von illegalen Aktivitäten, die darauf abzielen und geeignet sind, die Preissignale an einem Markt zu verzerren und andere Marktteilnehmer irrezuführen. Schon der Versuch verstößt gegen REMIT.

Beispiel für Insiderhandel

Ein Händler, der für einen Gasversorger arbeitet, erfährt von einer bedeutenden Störung in einer Pipeline, bevor sie öffentlich wird. Statt diese kritische Information - wie es seine Pflicht wäre - den zuständigen Behörden zu melden, kauft er große Mengen Erdgas-Futures – Terminkontrakte also, mit denen sich der Verkäufer dazu verpflichtet, eine bestimmte Menge Erdgas zu einem künftigen Zeitpunkt zu einem in der Gegenwart festgelegten Preis zu veräußern.

Er nutzt also seine Insiderinformationen, um andere Marktteilnehmer zu übervorteilen: Denn die Störung wird absehbar zu Lieferengpässen und damit zu steigenden Gaspreisen führen. Der Wert der vereinbarten Gaslieferung wird also zum Lieferzeitpunkt höchstwahrscheinlich höher liegen als in den Futures vereinbart. Derartige Handlungen sind durch REMIT ausdrücklich verboten.

Beispiel für Marktmanipulation

Würde der Händler aus dem obigen Beispiel das Gerücht streuen, es läge eine bedeutende Störung in einer Pipeline vor, obwohl dies nicht der Fall ist, wäre dies wohl als Marktmanipulation zu werten. Sein Handeln hätte absehbar zur Folge, dass der Preis von Gas und Gas-Futures steigen würden, obwohl überhaupt keine Knappheit im Verzug ist.

Mittel zur Durchsetzung von REMIT

Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen

Unternehmen, die im Energiehandel tätig sind, ist es nicht nur untersagt, Insiderinformationen ausnutzen. Sie sind auch verpflichtet, sie zu melden. Dazu gehören Transaktionsdetails und Orderdaten, aber auch Angaben über Kapazität und Nutzung von Erzeugungs-, Speicher- und Flüssiggasanlagen sowie Daten zum Verbrauch oder zur Übertragung von Strom oder Erdgas.

Die zuverlässige Veröffentlichung solcher Daten ist entscheidend dafür, die Transparenz, die Marktintegrität und letztlich das effiziente Funktionieren des Energiegroßmarktes aufrechtzuerhalten.

Beispiel für die Veröffentlichungspflicht

Ein Stromerzeugungsunternehmen muss gemäß REMIT regelmäßig detaillierte Informationen über seine Stromerzeugung melden, zum Beispiel: die erzeugte Strommenge, die verwendeten Brennstoffe und ihre Herkunft sowie geplante Wartungen oder Stilllegungen.

Mit Veröffentlichung dieser Informationen hält das Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften ein und ermöglicht den Marktteilnehmern vorausschauendes Handeln. Es erleichtert den Regulierungsbehörden auch, den Energiemarkt sowie die Einhaltung von Umwelt- und Betriebsstandards zu überwachen.

Sanktionen

Um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen und Marktteilnehmer von Verstößen abzuschrecken, enthält REMIT nationale Sanktionsmechanismen, nach denen die jeweiligen Regulierungsbehörden Unternehmen sanktionieren, die gegen die Verordnung verstoßen.

Beispiel für eine Sanktion

Ein Energiehandelsunternehmen wird der Marktmanipulation überführt und für schuldig befunden. Die Regulierungsbehörde verhängt daraufhin hohe Geldstrafen gegen das Unternehmen, setzt seine Handelsprivilegien aus und verbietet wichtigen Mitarbeitern für eine bestimmte Zeit die Teilnahme am Energiehandel.

Disclaimer: Alle gewählten Beispiel sind fiktiv und sollen lediglich die genannten Regelungen von REMIT verdeutlichen.

Die Regulierungsbehörden

Auf dem deutschen Energiemarkt sind zwei Institutionen zentral für die Einhaltung der REMIT-Verordnung: Die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER, nach der englischen Bezeichnung Agency for the Cooperation of Energy Regulators) und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Diese Institutionen sind auf nationaler beziehungsweise EU-Ebene dafür verantwortlich, Integrität und Transparenz auf dem Energiemarkt in Deutschland zu sichern.

ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators)

ACER ist eine dezentrale Agentur der Europäischen Union mit Sitz in Ljubljana, in Slowenien. Sie wurde 2009 gegründet, um die Zusammenarbeit und Koordination der nationalen Energieregulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu fördern. ACER spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Durchsetzung der REMIT-Regeln auf EU-Ebene. Die Hauptaufgaben von ACER bei der Verwaltung der REMIT auf dem deutschen Energiemarkt umfassen:

Sammeln und Veröffentlichen marktrelevanter Daten

Um die Markttransparenz zu erhöhen, sammelt und veröffentlicht ACER Marktdaten von verschiedenen Marktteilnehmern wie Transaktions- und Auftragsdaten, Fundamentaldaten und Insiderinformationen.

Marküberwachung

ACER nutzt die gesammelten Daten auch, um Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Aktivitäten aufzudecken, um etwaige Fälle von Marktmissbrauch, Insiderhandel und andere Verstöße gegen REMIT aufzuspüren.

Ermittlung und Sanktionierung

ACER kann in Verdachtsfällen auch Untersuchungen über mögliche Verstöße gegen REMIT einleiten sowie Sanktionen und Strafen gegen Marktteilnehmer verhängen, die der Verstöße schuldig gemacht haben. Die ACER kooperiert bei Ermittlungen und der Durchsetzung von Sanktionen meist in eng mit den nationalen Regulierungsbehörden.

BNetzA (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen)

Die BNetzA ist die nationale Regulierungsbehörde, die unter anderem für Strom. und Gasnetz zuständig ist. Damit obliegt es der BNetzA auch durchzusetzen, dass die REMIT-Verordnung in Deutschland eingehalten wird. Zu ihren Aufgaben gehört in diesem Zusammenhang:

Marküberwachung

Die BNetzA überwacht den deutschen Energiemarkt aktiv auf mögliche Verstöße gegen REMIT, insbesondere gegen das Verbot von Insiderhandel, Marktmanipulation und Nichteinhaltung der Meldepflichten.

Ermittlung und Sanktionierung

Wie die ACER kann auch die BNetzA Untersuchungen einleiten und durchführen, wenn sie verdächtige Aktivitäten bemerkt oder Hinweise auf mögliche Verstöße gegen REMIT erhält oder findet. Liegen genügend Beweise auf einen Verstoß vor, kann die BNetzA die betreffenden Marktteilnehmer sanktionieren. Dazu kann sie ihnen Geldbußen auferlegen, den Handelslizenzen entziehen oder aussetzen oder Strafen anordnen.

Kooperation

Die BNetzA arbeitet eng mit ACER und anderen nationalen Regulierungsbehörden in der EU zusammen, um Informationen auszutauschen und die Bemühungen um eine einheitliche Durchsetzung von REMIT über die Grenzen hinweg zu koordinieren.

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